AGB-Reisevermittlung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisevermittlungsleistungen
Diese Vermittlungs-AGB gelten ausschließlich für die von uns vermittelten Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter und für sämtliche Schiffsreisen, die wir vermitteln und die Sie unseren Internet-Seiten entnehmen können. Den betreffenden Reiseveranstalter finden Sie dort genannt. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Vermittlungskunden und uns als Vermittler. Dies ist dann nicht der Fall, sofern nach den Umständen der Anschein begründet wird, dass wir solche Leistungen in eigener Verantwortung als Reiseveranstalter übernehmen (vgl. § 651a Abs.2 BGB). Für alle, auch in diesem Sinne, von Travel MICE selbst veranstalteten Reisen gelten unsere Allgemeinen Reisebedingungen (siehe dort).
1. Abschluss des Vermittlungsvertrages
Travel MICE ist für die oben genannten Reisen Vermittler fremdveranstalteter Pauschalreisen. Dies gilt nicht, sofern nach den Umständen der Anschein begründet wird, dass Travel MICE solche Leistungen in eigener Verantwortung nach § 651a Abs.2 BGB übernimmt. Nachstehende Bedingungen gelten für jegliche Vermittlung von Reiseleistungen durch Travel MICE. Mit der Annahme Ihres Vermittlungsauftrages durch uns, über die unsere Buchungsbestätigung Sie informiert, kommt zwischen Ihnen und uns ein Vermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag gem. §§ 675, 631 BGB zustande. Vertragsinhalt ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Reise. Der Reisevertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder Schiffsunternehmer zustande, der sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung ergibt und an den sich der Kunde mit seinen reisevertraglichen Ansprüchen richten muss. Für den Inhalt des von Travel MICE vermittelten Reisevertrages sind die Tarif-, Beförderungs- und Allgemeinen Reise-bedingungen des die Reise erbringenden Unternehmens (Reiseveranstalter, Schiffsreiseveranstalter) maßgeblich. Hierin können Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, der Umbuchung, der Rückzahlung sowie anderer Einzelheiten des Reise- oder Beförderungsvertrages geregelt sein. Travel MICE weist ausdrücklich auf die Stornobedingungen der Reiseveranstalter und sonstiger Leistungstreger darin ggf. enthaltene Stornoentschädigungen hin. Wir legen Ihnen auf Wunsch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter und Schiffsreiseveranstalter stets vor der Buchung vor. Die Durchführung der Reisen oder Erbringung der Leistungen selbst zählt nicht zu den Vertragspflichten von Travel MICE.
2. Anmeldung, Buchungsbestätigung
Mit der Anmeldung, die schriftlich, per Telefax, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege vorgenommen werden kann, beauftragen Sie Travel MICE verbindlich zur Vermittlung eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter oder Schiffsunternehmen. ( Optional: An Ihren Buchungsauftrag ( Vertragsangebot sind Sie XX Stunden/ XX Tage gebunden ) Mit der Annahme durch Travel MICE kommt der Vermittlungsvertrag zustande. ( Optional: Haben wir oder der Reiseveranstalter bis zu diesem Zeitpunkt nicht schriftlich, fernmündlich, per E-Mail oder in sonstiger Weise die Buchung bestätigt, sind Sie an Ihr Angebot nicht mehr gebunden ) Soweit der Kunde für mehrere Personen ein Angebot auf den Vermittlungsvertrag abgibt, ist er für die Verpflichtung dieser dritten Personen aus dem Reisevermittlungsvertrag nur dann verantwortlich, sofern er eine entsprechende Verpflichtung hierzu durch zusätzliche, ausdrückliche und eigenständige Erklärung im Rahmen des Buchungsvorganges durch gesonderte Unterschrift übernommen hat. Nach erfolgreicher Vermittlung erfolgt eine schriftliche Bestätigung der Buchung durch Travel MICE und die Zusendung des Reisepreissicherungsscheines des Reiseveranstalters, sofern eine Reise gebucht wurde, durch den sämtliche Zahlungen des Kunden als Kundengelder gegen Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt werden (§ 651k BGB). Die Reiseunterlagen erhält der Kunde per Post oder spätestens am Flughafenschalter. Dem Kunden obliegt die Pflicht, die Reiseunterlagen zu prüfen und Travel MICE unverzüglich über fehlende Unterlagen, falsche Unterlagen oder Unstimmigkeiten der Unterlagen mit der gebuchten Reise zu unterrichten. Umfang und Art der vom Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters oder Schiffsreiseveranstalters zum betreffenden, zur Reise gehörigen Angebots in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung.
3. Zahlung
Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen des Kunden erst fällig, wenn der Sicherungsschein des Reiseveranstalters nach § 651k Abs.3 BGB übergeben worden ist, wobei die Vorschrift des § 651k Abs.4 BGB gilt. Dies gilt auch für eine etwaige Anzahlung. Bei allen anderen vermittelten Leistungen und Reisen, bei welchen die Übergabe eines Sicherungsscheines nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens aber vor Reiseantritt, fällig. Es gelten im Übrigen die Zahlungsbedingungen der einzelnen Reiseveranstalter, Schiffsreiseveranstalter oder sonstiger Leitsungträger, die wir an Sie weitergeben müssen, soweit diese wirksam einbezogen und vereinbart sowie rechtswirksam sind und wir wirksam zum Inkasso ermächtigt wurden. Das Konto, auf das Sie bitte die Anzahlung oder Zahlungen, wie beschrieben, leisten, entnehmen Sie der Buchungsbestätigung/Rechnung. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Wird der Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Kunden nicht gezahlt, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen (§ 323 BGB).
4. Aufwendungsersatz
Travel MICE ist berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften Aufwendungsersatz vom Kunden für die für ihn verauslagten Zahlungen zu verlangen.
5. Haftung als Vermittler, Haftungsbeschränkung
Wir übernehmen keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Reiseleistungen und geben keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der vermittelten Reiseleistungen und Reisen ab. Hierfür haftet der Vertragspartner des Reisevertrages. Dies gilt wiederum nicht, sofern aus den Umständen der Anschein begründet wird, dass Travel MICE solche Leistungen in eigener Verantwortung im Sinne des § 651a Abs.2 BGB übernimmt. Ebenso wenig übernehmen wir die Gewähr für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen. Wir haften lediglich für fehlerhafte Beratung und Vermittlung. Die Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der Einzelveranstalter und stellen keine eigene Zusicherung von uns dar. Wir geben keinerlei Garantie oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität der rechtlichen Wirksamkeit der Informationen, Unterlagen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter ab.
Die Haftung von Travel MICE ist, außer im Falle von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen (Körperschäden), soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder Travel MICE für den Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt.
6. Hinweis auf Ausschluss- und Anzeigefristen, Gepäckverspätung, Gepäckverlust
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem jeweiligen Reiseveranstalter der vom Kunden gebuchten Reise geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende nach deutschem Recht Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
Bei Flugreisen: Gepäckschäden oder Gepäckverzögerungen sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen.
Bei Schiffsreisen: Beschädigungen des Gepäcks sind dem Beförderer oder dessen Beauftragten bei äußerlich erkennbarer Beschädigung des Gepäcks vor oder in dem Zeitpunkt der Ausschiffung bei Kabinengepäck, bei anderem Gepäck vor oder in dem Zeitpunkt, zu dem es wieder ausgehändigt wird, anzuzeigen. Bei äußerlich nicht erkennbarer Beschädigung oder Verlust des Gepäcks beträgt die Anzeigefrist 15 Tage nach dem Tag der Ausschiffung oder Aushändigung oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die Aushändigung hätte erfolgen sollen. Der Anzeige bedarf es dann nicht, wenn der Zustand des Gepäcks im Zeitpunkt seines Empfangs von den Parteien gemeinsam festgestellt oder geprüft worden ist.
7. Verjährung
Ansprüche des Kunden aus Vermittlungsvertrag gegenüber Travel MICE verjähren nach einem Jahr, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Letztere verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die vermittelte Reiseleistung nach dem Vertrag mit dem Leistungsträger enden sollte. Schweben zwischen Travel MICE und dem Kunden Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Travel MICE die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
8. Reiseversicherung
Der Kunde wird hiermit ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiseversicherung hingewiesen. Unfallrisiken sollten durch eine vom Kunden speziell abgeschlossene, im Ausland gültige Reiseunfall-, Reisekranken- und ggf. eine Reisegepäckversicherung abgedeckt werden. Es können eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall abgeschlossen werden. Auf dem Anmeldeformular kann der Kunde vermerken, ob er eine Versicherung abschließen will. Travel MICE empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung gleich bei der Anmeldung, da der nachträgliche Abschluss dieser Versicherung an versicherungsrechtliche Fristen gebunden ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass vom Kunden abgeschlossene Versicherungsverträge auch im Falle eines Rücktritts von der Reise bestehen bleiben und Travel MICE daher keinen Einfluss auf die Rückzahlung von Versicherungsprämien hat.
9. Umbuchung, Rücktritt, Stornierungsentschädigung
Die Umbuchung oder Kündigung einer gebuchten und bestätigten Reise ist nur gemäß den Bedingungen der Reiseveranstalter und Leistungsträger möglich. Es wird aus Beweisgründen empfohlen, Umbuchungswünsche oder den Rücktritt von der Reise schriftlich zu erklären. Der Rücktritt vom Reisevertrag ist unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Travel MICE weist darauf hin, dass Stornierungsentschädigungen der Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und Schiffsreiseveranstalter im Einzelfall bis zu 100 Prozent des Reise- oder Ticketpreises betragen können. Eventuelle Unkosten oder sonstige Kosten, für die Umbuchung oder zu zahlende Teilreisevergütung im Fall der Umbuchung richten sich nach den Bedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger. Es wird daher empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Wurden von Travel MICE Stornierungsentschädigungen vorverauslagt, können sie im Wege des Aufwendungsersatzes aus dem Vermittlungsvertrag verlangt werden und sind sofort zur Zahlung fällig. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass Travel MICE kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Umbuchungen auf Wunsch des Kunden (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) sowie durch den Kunden veranlasste Namensänderungen, kann Travel MICE eine Umbuchungsentschädigung von 30 Euro erheben. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag gemäß der Bedingungen des Reiseveranstalters und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden sind.
10. Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Travel MICE übernimmt keinerlei Haftung für die Informationen bzgl. von Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Bestimmungen. Zu Angaben hierzu ist lediglich der Reiseveranstalter nach reiserechtlichen Vorschriften verpflichtet. Soweit Travel MICE diese Informationen weitergibt und sich diese einschlägigen Bestimmungen jederzeit ändern können, gibt Travel MICE keinerlei Zusicherung oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser weitergegebenen Informationen ab. Eine Haftung von Travel MICE ist insoweit ausgeschlossen. Es wird nahe gelegt, sich selbst über die Medien hinsichtlich der Änderungen der Bestimmungen im Zielland zu informieren, um sich rechtzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Ausländische Kunden werden gebeten, sich an die für sie zuständige Botschaft oder Konsulate zu wenden.
11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Travel MICE, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Travel MICE verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden. Auch über den Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft muss Travel MICE den Kunden informieren. Sie muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List ist nach ihrer Veröffentlichung durch die EU auf der Internetseite der EU abrufbar. Die Black List der EU ist auf der Internetseite air-ban.europa.eu einsehbar und wird dort laufend aktualisiert.
12. Datenschutz
Die Angabe von persönlichen Daten erfolgt seitens der Nutzer auf freiwilliger Basis. Diese Travel MICE zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrags gespeichert und verarbeitet. Personenbezogene Daten werden gemäß den Bestimmungen des BDatenSchG geschützt.
13. Sonstiges, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reise- oder Beförderungsvertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages. Auf dieses Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Diese Reglungen und die zwischen Ihnen und uns zustande gekommene Vertragsbeziehung unterliegt deutschem Recht. Der Kunde kann Travel MICE an deren Geschäftssitz verklagen. Klagen gegen den Kunden können an dessen Wohnsitz erhoben werden, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Travel MICE maßgebend.
Reiseveranstalter:
Travel MICE e. K.
Kreuzbergstr. 7 g
40489 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 99 54 89 78
Telefax: +49 (0) 211 17 83 35 53
E-Mail: info(at)travel-mice.com Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Geschäftsführerin:
Anita Baronin von Holtey

