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AGB-Reiseveranstaltung

Allgemeine Reisebedingungen für Reiseveranstaltungen

 

1. Abschluss des Reisevertrages / Anmeldung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns als Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Telefax, E-Mail, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Travel MICE durch die Buchungsbestätigung an den Kunden oder an das vermittelnde Reisebüro zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Sämtliche personenbezogenen Daten des Reisenden werden nur für die Abwicklung der Buchung der Reise sowie zu Kundenbindungszwecken von Travel MICE erhoben, verarbeitet und genutzt. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, gilt unsere Reisebestätigung vom Reisenden als angenommen, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen widerspricht; bei kurzfristigen Reiseanmeldungen sofort.

2. Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis, also auch die Anzahlung, vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Reisepreissicherungsscheines erfolgen. Mit Erhalt der Reisebestätigung/ Rechnung, der der Sicherungsschein beiliegt, ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises, jedoch nicht mehr als € 250 pro Reisegast fällig, die Sie bitte innerhalb einer Woche begleichen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 45 Tage vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und muss unaufgefordert bei Travel MICE eingegangen sein. Nach Zahlungseingang werden Ihnen Ihre Reiseunterlagen per Post/ per E-Mail zugestellt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift der Zahlung bei Travel MICE. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters beim jeweiligen zur betreffenden Reise gehörigen Angebots, den allgemeinen Informationen, sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Travel MICE behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Reiseausschreibung zu erklären, über die Travel MICE Sie vor Buchung selbstverständlich informiert. Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der Bestätigung durch Travel Mice. Alle im Prospekt oder in der Internetbeschreibung angegebenen Preise sind in EURO angegeben.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von Travel MICE nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Travel MICE ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4.2 Preisänderungen sind zum Zeitpunkt nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preis- oder wesentliche Reiseleistungsänderung erfolgen, wird Travel MICE Sie unverzüglich in Kenntnis setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Travel MICE in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Stellung Ersatzpersonen

5.1 Der Reisende kann jederzeit von der Reise zurücktreten, wobei der Rücktritt uns gegenüber unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären ist.

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Travel MICE eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu erwerben ist, bestimmt. Travel MICE kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschaliert berechnen. Travel MICE kann eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen:

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt

20%

ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt

30%

ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt

40%

ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt

45%

ab 7. bis zum 2. Tag vor Reiseantritt

80%

zwei Tage vor Reiseantritt, Nichtantritt

100%

5.3 Es steht Ihnen als Kunden stets frei - auch bei Berechnung pauschalierter Stornogebühren nachzuweisen, dass ein Schaden in der von Travel MICE berechneten Höhe nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

5.4 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), so kann Travel MICE bei geringfügigen Änderungen ein Umbuchungsentgelt in Höhe von € 50,00 erheben. Eine solche Änderung ist nur bis zum 35. Tag vor Reisebeginn möglich. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Insoweit wird auf die unter 5.2 genannten Entschädigungsregelungen verwiesen. Der Kunde kann auch hier jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten durch die Umbuchung entstanden sind. Im Einzelfall kann Travel MICE sich ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht um eine Umbuchung auch nach dem 35. Tag vor Reiseantritt bemühen.

5.5 Statt zurückzutreten, kann der Kunde eine Ersatzperson stellen. Travel MICE behält sich vor, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die durch den Wechsel in der Person des Reisenden entstehenden Mehrkosten und den Reisepreis haften ursprünglicher und neuer Reisender gesamtschuldnerisch.

5.6 Rücktritts-, Umbuchungs- oder Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, wobei wir jedoch in Ihrem eigenen Interesse empfehlen, diese schriftlich vorzunehmen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen, die Travel MICE nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wird sich Travel MICE bei den Leistungsträgem um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und diese bei tatsächlicher Erstattung an den Reisenden zurückzahlen. Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung besteht nicht.

7. Rücktritt und Kündigung durch Travel MICE

Travel MICE kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:

7.1 bis 30 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn die in der Reiseausschreibung bezifferte und in der Reisebestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Auf die Mindestteilnehmerzahl und den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglichen Reisebeginn dem Reisenden die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, hat Travel MICE hinzuweisen. Travel MICE ist verpflichtet, die Absage der Reise unverzüglich zu erklären. Der Kunde erhält in diesem Fall die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Travel MICE den Kunden unverzüglich davon zu unterrichten.

7.2 Travel MICE kann den Vertrag vor Antritt der Reise fristlos kündigen, wenn Travel MICE vor Reiseantritt Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, erhält. Travel MICE behält den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie Erstattungen durch Leistungsträger oder sonstige ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt einschließlich der von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge anrechnen lassen. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht kann Travel MICE auch nach den unter Ziffer 5.2 genannten Entschädigungsregelungen verfahren.

7.3 Travel MICE kann ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung durch Travel MICE die Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass Travel MICE eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt ( z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik, innere Unruhen ) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Travel MICE als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Travel MICE für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen; den übrigen Reisepreis zahlt der Veranstalter zurück. Weiterhin ist Travel MICE verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Obliegenheiten des Reisenden, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

9.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Travel MICE ist berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Travel MICE kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.9.2 Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung ( siehe Reiseunterlagen ) oder unter der u. g. Adresse/ Telefonnummer anzuzeigen. 9.3 Ansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter auf Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter anzumelden. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung für und gegen Travel MICE anzuerkennen. 9.4 Gepäckschäden oder Gepäckverzögerungen sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen sind Verlust, Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck auch der örtlichen Reiseleitung bzw. Travel MICE gegenüber anzuzeigen. 9.5 Ansprüche des Reisenden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

10. Reiseversicherung

Der Kunde wird hiermit ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiseversicherung hingewiesen. Unfallrisiken sollten durch eine vom Kunden speziell abgeschlossene, im Ausland gültige Reiseunfall-, Reisekranken- und ggf. eine Reisegepäckversicherung abgedeckt werden. Es können eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall abgeschlossen werden. Auf dem Anmeldeformular kann der Kunde vermerken, ob er eine Versicherung abschließen will. Travel MICE empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung gleich bei der Anmeldung, da der nachträgliche Abschluss dieser Versicherung an versicherungsrechtliche Fristen gebunden ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass vom Kunden abgeschlossene Versicherungsverträge auch im Falle eines Rücktritts von der Reise bestehen bleiben und Travel MICE daher keinen Einfluss auf die Rückzahlung von Versicherungsprämien hat.

11. Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes für folgendes:

11.1 Travel MICE haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Travel MICE haftet nicht für Angaben in von Travel MICE nicht hergestellten Prospekten der Leistungsträger (z.B. des Hotels)

11.2 Die vertragliche Haftung von Travel MICE für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

11.3 Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis 4.100 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen des 10.2 und 10.3 gelten jeweils je Kunden und Reise.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden hierauf berufen.

12. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Travel MICE ist nach EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, Sie über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Luftbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so müssen wir Ihnen diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass Sie unverzüglich Kenntnis der Identität erhalten, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt. Die Black List der EU ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu einsehbar.

13. Pass- Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

13.1 Travel MICE informiert Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- und Visumerfordernissen sowie Gesundheitsvorschriften (z.B. vorgeschriebene Impfungen, Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, vor Vertragsschluss. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

13.2 Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventueller Impfungen, sowie das Einhalten von Zoll- und/oder Devisenvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, etwa die ggf. fällige Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie nachweislich durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

13.3 Travel MICE haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Travel MICE mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Travel MICE die Verzögerung zu verschulden hat.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge und berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Klagen von Reisekunden ist der Sitz des Reiseveranstalters. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

 

Reiseveranstalter:

Travel MICE e. K.
Kreuzbergstr. 7 g
40489 Düsseldorf

Telefon: +49 (0) 211 99 54 89 78
Telefax: +49 (0) 211 17 83 35 53
E-Mail: info(at)travel-mice.com Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Geschäftsführerin:
Anita Baronin von Holtey